Die folgenden Mietbedingungen sind ein Bestandteil des Mietvertrags. Das Mietverhältnis beginnt und endet, falls nicht anders schriftlich festgehalten, an unserem Standort und den im Mietvertrag aufgeführten Daten. Unsere Mietbedingungen sind für Dich als Mieter und für uns als Vermieter fair und dienen zum Schutz beider Parteien.

Reservation

Die Reservation hat telefonisch oder per E-Mail zu erfolgen und gilt dann als fix, wenn sie vom Mieter schriftlich bestätigt wurde.

Annullierung seitens Mieter

Im Falle einer Annullierung werden folgende Prozentsätze der Mietsumme fällig:

  • Bis 40 Tage vor Reisebeginn: 30% der gesamten Mietsumme inkl. Zubehör plus zusätzlich 100 Franken Annullierungspauschale
  • 39 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% der gesamten Mietsumme inkl. Zubehör plus zusätzlich 100 Franken Annullierungspauschale
  • 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% der gesamten Mietsumme inkl. Zubehör

Annullierung seitens Vermieter

Ist ein Fahrzeug zum Mietbeginn nicht einsatzbereit, zum Beispiel weil es zu spät zurückgebracht wurde oder eine Vermietung durch ein unvorhersehbares Ereignis nicht möglich ist, sind wir um ein Ersatzfahrzeug bemüht. Lässt sich kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug organisieren, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

Übergabe

Bei der Übergabe muss die komplette Mietsumme bezahlt und beim Vermieter eingegangen sein, ausserdem wird eine Kaution von 1’000 Franken fällig. Die Kaution wird bei der Übergabe auf einer gängigen Kredit- oder Debitkarte reserviert.

Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben.

Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, auf welchem allfällige Mängel festgehalten werden. Dieses wird vom Mieter und Vermieter unterzeichnet.

Rückgabe

Bei der Rückgabe wird der aktuelle Zustand mit dem auf dem Übergabeprotokoll festgehaltenen Zustand verglichen. Gibt es Abweichungen, wird die Kaution so lange zurückbehalten, bis die Abweichungen behoben sind. Die Kaution wird zur Behebung eingesetzt und unter Umständen nicht vollumfänglich zurückerstattet. Kosten, die über die Kautionssumme hinausgehen, werden in Rechnung gestellt.

Die Inklusivkilometer werden bei der Miete festgelegt, allfällige Mehrkilometer verrechnen wir, wenn nicht anders festgelegt, mit 80 Rappen pro Kilometer.

Das Fahrzeug muss innen und aussen gereinigt zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht gereinigt zurückgebracht, werden 50 Franken für die Aussenreinigung und mindestens 100 Franken für die Innenreinigung der Kaution abgezogen.

Unfall

Bei Unfällen ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen und die Polizei einzuschalten. Ein Unfallprotokoll muss erstellt und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden. Die Kontaktdaten aller in den Unfall involvierten Personen, der Polizei und eventueller Zeugen sind dem Vermieter mitzuteilen.

Pannen und Defekte

Im Falle einer Panne muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Wir sprechen das weitere Vorgehen zusammen ab und unternehmen alles nötige. Reparaturen sind mit uns abzusprechen und werden von uns direkt bezahlt oder vom Mieter bezahlt und gegen Vorweisen der Belege zurückerstattet.

Voraussetzung für die Miete ist eine gültige Pannenhilfe. Bei den T6, T6.1, dem blauen T3 Bus und dem Crafter ist die Pannenhilfe inklusive, bei anderen vermitteln wir auf Anfrage gerne eine europaweite Pannenhilfe für pauschal 59 Franken.

Bei vorzeitigem Abbruch der Reise wegen einer Panne werden die bereits geleisteten Mietkosten ab dem Rückreisedatum zurückerstattet. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald das Fahrzeug zurückgeholt wurde und allfällige Schäden, die nicht durch die Panne verursacht wurden, bezahlt sind. Gibt es Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand, wird die Kaution so lange zurückbehalten, bis die Abweichungen behoben sind. Die Kaution wird zur Behebung eingesetzt und unter Umständen nicht vollumfänglich zurückerstattet.

Nicht fahrrelevante Defekte berechtigen nicht zum Abbruch der Miete, zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatzforderungen.

Selbstverschuldete Schäden

Selbstverschuldete Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Sie werden von der Kaution abgezogen und, falls diese nicht ausreicht, in Rechnung gestellt. Kleine Reparaturen, welche von uns direkt erledigt werden können, werden mit 50 Franken pro Stunde exkl. Material verrechnet. Alle anderen Reparaturen werden von uns ausgewählten Fachwerkstätten ausgeführt. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers (Zurich Versicherung oder Mobiliar).

Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, unsere Büssli mit grösster Sorgfalt zu benützen. Der Mieter hat sich stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Bei jeder Tankfüllung muss der Ölstand überprüft und wenn nötig Öl nachgefüllt werden.

Die geltenden Geschwindigkeitslimits pro Fahrzeug sind zu beachten.

Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nach Rücksprache mit uns grundsätzlich erlaubt.

Verbote

Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet werden. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Fahren unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss ist verboten. Das Fahrzeug darf nur zum im Mietvertrag vorgesehenen Zweck benutzt werden. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag aufgelisteten Personen gelenkt werden.

Versicherung

Unsere Fahrzeuge sind Vollkasko versichert mit einem Selbstbehalt von 1’000 Franken. Es gibt kein Mindest- oder Höchstalter für Mieter und keine Mindestdauer, in der man im Besitz eines Führerscheins sein muss. Unsere Fahrzeuge können mit einem normalen Führerausweis der Kategorie B gefahren werden.

Nachweisliche Fahrlässigkeit des Mieters kann im Schadenfall zur Kürzung von Versicherungsleistungen führen.