Die folgenden Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags und bilden die Grundlage für eine Campermiete bei uns. Das Mietverhältnis beginnt und endet, falls nicht anders schriftlich festgehalten, an unserem Standort und den im Mietvertrag aufgeführten Daten. Unsere Mietbedingungen sind für Dich als Mieter und für uns als Vermieter fair und dienen zum Schutz beider Parteien.
Reservation
Die Reservation erfolgt telefonisch oder per E-Mail und gilt als verbindlich, sobald sie von Dir schriftlich bestätigt wurde.
Fahrzeugwahl und Farbe
Mit Deiner Buchung reservierst Du ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Die Zuteilung eines Fahrzeugs erfolgt nach Verfügbarkeit. Bitte beachte, dass wir uns das Recht vorbehalten, die Fahrzeugfarbe nachträglich anzupassen, um unsere Buchungen optimal zu koordinieren. Natürlich erhältst Du stets ein gleichwertiges Fahrzeug mit der vereinbarten Ausstattung.
Annullierung seitens Mieter
Im Falle einer Annullierung werden folgende Prozentsätze der Mietsumme fällig:
- Bis 40 Tage vor Reisebeginn: 30% der gesamten Mietsumme inkl. Zubehör zzgl. einer Annullierungspauschale von 100 Franken
- 39 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% der gesamten Mietsumme inkl. Zubehör zzgl. einer Annullierungspauschale von 100 Franken
- 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% der gesamten Mietsumme inkl. Zubehör
Annullierung seitens Vermieter
Ist ein Fahrzeug zum Mietbeginn nicht einsatzbereit, zum Beispiel weil es zu spät zurückgebracht wurde oder eine Vermietung durch ein unvorhersehbares Ereignis nicht möglich ist, sind wir um ein Ersatzfahrzeug bemüht. Lässt sich kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug organisieren, erhältst Du alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
Übergabe
Bei der Übergabe muss die komplette Mietsumme bezahlt und beim Vermieter eingegangen sein.
Die Kaution von CHF 1’000 wird bei der Übergabe auf einer gängigen Kredit- oder Debitkarte blockiert/reserviert.
Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben.
Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, auf welchem allfällige Mängel festgehalten werden. Dieses wird von Dir und uns unterzeichnet.
Rückgabe
Bei der Rückgabe wird der aktuelle Zustand mit dem auf dem Übergabeprotokoll festgehaltenen Zustand verglichen. Gibt es Abweichungen, wird die Kaution so lange zurückbehalten, bis die Abweichungen behoben sind. Die Kaution wird zur Behebung eingesetzt und unter Umständen nicht vollumfänglich zurückerstattet. Kosten, die über die Kautionssumme hinausgehen, werden in Rechnung gestellt.
Die im Mietvertrag vereinbarten Inklusivkilometer sind verbindlich. Mehrkilometer werden – sofern nicht anders vereinbart – mit 80 Rappen pro Kilometer verrechnet.
Das Fahrzeug muss innen und aussen gereinigt zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug nicht gereinigt zurückgebracht, werden 50 Franken für die Aussenreinigung und mindestens 100 Franken für die Innenreinigung der Kaution abgezogen.
Unfall
Bei Unfällen ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen und die Polizei zu verständigen. Ein Unfallprotokoll muss erstellt und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden. Die Kontaktdaten aller in den Unfall involvierten Personen, der Polizei und eventueller Zeugen sind dem Vermieter mitzuteilen.
Pannen und Defekte
Im Falle einer Panne muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Wir sprechen das weitere Vorgehen zusammen ab und unternehmen alles Nötige. Reparaturen sind mit uns abzusprechen und werden von uns direkt bezahlt oder von Dir bezahlt und gegen Vorweisen der Belege zurückerstattet.
Voraussetzung für die Miete ist eine gültige Pannenhilfe. Bei allen Bussen ausser den T3 ist die Pannenhilfe inklusive. Hast Du selber keine, vermitteln wir Dir gerne eine.
Bei vorzeitigem Abbruch der Reise wegen einer Panne werden die bereits geleisteten Mietkosten ab dem Rückreisedatum zurückerstattet. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald das Fahrzeug zurückgeholt wurde und allfällige Schäden, die nicht durch die Panne verursacht wurden, bezahlt sind. Gibt es Abweichungen gegenüber dem Auslieferungszustand, wird die Kaution so lange zurückbehalten, bis die Abweichungen behoben sind. Die Kaution wird zur Behebung eingesetzt und unter Umständen nicht vollumfänglich zurückerstattet.
Nicht fahrrelevante Defekte berechtigen nicht zum Abbruch der Miete, zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatzforderungen.
Selbstverschuldete Schäden
Selbstverschuldete Schäden gehen zu Deinen Lasten. Sie werden von der Kaution abgezogen und, falls diese nicht ausreicht, in Rechnung gestellt. Kleine Reparaturen, welche von uns direkt erledigt werden können, werden mit 50 Franken pro Stunde (zzgl. Materialkosten) verrechnet. Alle anderen Reparaturen werden von uns ausgewählten Fachwerkstätten ausgeführt. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers (Zurich Versicherung).
Sorgfaltspflicht
Du verpflichtest Dich, unsere Fahrzeuge mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Du hast Dich stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Bei jeder Tankfüllung ist der Ölstand zu überprüfen und bei Bedarf nachzufüllen.
Die geltenden Geschwindigkeitslimits pro Fahrzeug sind zu beachten.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nach Rücksprache mit uns grundsätzlich erlaubt.
Verbote
Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet werden. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Fahren unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss ist verboten. Das Fahrzeug darf nur zum im Mietvertrag vorgesehenen Zweck benutzt werden. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag aufgelisteten Personen gelenkt werden.
Versicherung
Unsere Fahrzeuge verfügen über eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 1’000 Franken. Es gibt kein Mindest- oder Höchstalter für Mieter und keine Mindestdauer, in der man im Besitz eines Führerscheins sein muss. Unsere Fahrzeuge können mit einem normalen Führerausweis der Kategorie B gefahren werden.
Nachweisbare Fahrlässigkeit Deinerseits kann im Schadenfall zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen führen.